Wirkung der Qualifikation als Zugehör
Grundsatz
Die Zugehör teilt das rechtliche Schicksal der Hauptsache.
Ausnahme
Die Beteiligten haben im konkreten Fall etwas anderes bestimmt (ZGB 644 Abs. 1).
Veräusserung und Verpfändung
Grundsatz:
Die Veräusserung oder Belastung der Hauptsache bezieht sich ohne weiteres auch auf die Zugehör, wenn keine Ausnahme gemacht wurde.
Wirkungserstreckung der Zugehörsanmerkung auf alle Grundpfandgläubiger:
Die Richtigkeitsvermutung von ZGB 805 Abs. 2 nutzt sämtlichen Grundpfandgläubigern, unabhängig davon, ob die Grundpfandrechte vor oder nach der Zugehörsanmerkung errichtet wurden; sie erstreckt sich auch auf nachträglich angeschaffte Zugehör.







